Brandschutz ist besonders wichtig!

Innerhalb von wenigen Minuten kann aus einem kleinen Schwelbrand ein „Flash Over“ werden, in dessen Verlauf die Zimmertemperatur durch Verbrennen der Einrichtungsgegenständen soweit ansteigt, dass sich, noch nicht brennende Gegenstände, von alleine entzünden. Das Feuer greift ab diesem Moment rasend schnell um sich und ist nur noch schwer aufzuhalten.

Deswegen fordern aktuelle Sicherheitsvorschriften für öffentliche Gebäude vermehrt die Verwendung von klassifizierten Baustoffen nach DIN 4102-1.

Jährlich brechen deutschlandweit 200.000 Feuer aus, an Schulen zum Glück immer seltener. Zu verdanken ist das den stetig besser werdenden Brandschutzkonzepten. Doch wenn ein Feuer bspw. an einer Schule ausbricht, sind die Folgen nach wie vor immens, die Kosten gehen schnell in die Millionen, von Personenschäden ganz abgesehen.

Beugen Sie aktiv vor mit A1 klassifizierte und nach DIN-4102-1 B1-zertifizieren Brandschutzrahmen!

Aspekte beim Brandschutz

Ohne vorbeugenden Brandschutz wird heute kein Bauvorhaben genehmigt. Dabei überträgt der Gesetzgeber die Verantwortung mehr und mehr auf die am Bau Beteiligten. Solide Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz sind deshalb von großer Bedeutung für jeden Planer. Er wird in die Pflicht genommen, für die angemessene und risikogerechte Umsetzung der brandschutztechnischen Vorschriften der Bauordnung zu sorgen.

Wer in Deutschland baut, der muss sich mit vielen Paragraphen befassen.

In Punkto Bauschutz wird verlangt, dass die baulichen Anlagen so zu erbauen, anzuordnen und in Stand zu halten sind, dass Brände nicht entstehen können. Aber auch die Ausbreitung von Rauch und Feuer muss in jedem Fall unterbunden werden. Die Rettung von Mensch und Tier steht dabei stets im Vordergrund.

Wirksame Löscharbeiten müssen sich immer durchführen lassen. Der Brandschutz teil sich in zwei Bereiche. Da gibt es zum einen den vorbeugenden Brandschutz. Andererseits gibt es die Brandbekämpfung, den sogenannten abwehrenden Brandschutz.

Es gibt verschiedene Formen des Brandschutzes, daher klären wir im folgenden gerne einmal die wichtigsten Begriffe:

  • Technische Hilfe im Brandfall: Als technische Hilfe wird die Hilfeleistung für Mensch, Tiere, Sachwerte und die Umwelt bei Schäden und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse und Unglücksfälle unter Feuerwehreinsatz bezeichnet. Öffentlicher Notstand ist ein Ereignis, bei dem gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen drohen. Auch bedeutende Sachwerte oder einbe erhebliche Gefahr für die Umwelt gilt als öffentlicher Notstand wenn sie nicht ohne polizeiliche Maßnahmen beseitigt oder verhindert werden können.
  • Brandfälle: Als Unglücksfall im Sinne des Gesetzes gilt ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen, Sachen oder die Umwelt verursacht. Der Einsatz der Feuerwehr wird in diesem Fall erforderlich.
  • Brandschutz: Unter dem Mantel des Brandschutzes werden alle Maßnahmen gebündelt, die einer Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorbeugen. Dazu zählen ebenfalls die zur Rettung von Mensch und Tuer notwendigen Löscharbeiten.
  • Alltäglicher Brandschutz: Der Brandschutz ist bereits fest im Alltag verankert. Ob Lagerbestimmungen oder Veranstaltungsgesetze, vieles berührt den Einzelnen jedoch nicht.
  • Vorbeugender Brandschutz: Als vorbeugender Brandschutz wird der bauliche Brandschutz bezeichnet. Dies ist fast selbsterklärend. denn wenn bereits beim Bau eines Hauses auf eventuelle Gefahrenquellen eingegangen wird, dann kann die Ausbreitung von Feuer verhindert werden.
  • organisatorischer Brandschutz: Als organisatorischer Brandschutz wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragter sowie die Erstellung von Alarmplänen bezeichnet. Die Erstellung von Brandschutzordnungen sind ein weiterer wichtiger Punkt. Die Schulungen im Umgang mit brennbaren Stoffen und möglichen Zündquellen bilden die Basis des organisatorischen Brandschutzes. Das Erlernen von kompetenten Verhaltens im Brandfall fallen letzlich ebenfalls in dieses Gebiet.
  • Brandschutzerziehung für die Kleinsten: Die Bewusstseinsbildung, wie man sich vor dem Ausbruch von Feuer schützen kann, sollte schon im frühen Lebensalter beginnen. Die sogenannte Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen setzt hierbei bei den Kleinsten an und schult schon früh den Blick für Feuergefahr. Solche Schulungen werden meist von der Feuerwehr vor Ort durchgeführt.

Brandschutzklassen

In Europa und auch in Deutschland werden die Baustoffe je nach Iher Brennbarkeit bzw. ihrem Brandverhalten in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt. In Deutschland erfolgt die Einteilung gemäß der DIN 4102 Teil 1 in die zwei Baustoffklassen A und B, die jeweils noch einmal untergliedert werden.

Nicht ganz richtig ist übrigens die Bezeichnung der Baustoffklassen als „Brennbarkeitsklasse“ oder „Brandklasse“. Zum besseren Verständnis wird jedoch auch bei den Bilderrahmen von Brandschutzklassen geredet.

Ab der Bauregelliste 2002/1 wurden weitere neue Baustoffe aufgenommen, die jedoch nur noch nach der neuen euopäischen DIN EN 13501-1 eingestuft wurden. Die europäische Norm ist der Deutschen sehr ähnlich, die übrigens ihre Gültigkeit vorerst behält.

Eine eindeutige Zuordnung der europäischen zu den deutschen Klassifizierungen ist wegen der verschiedenen Prüfkriterien in vielen Fällen aber nicht möglich. Lediglich bei der Hauptgruppe A gibt es eine weitgehende Übereinstimmung zwischen beiden Normen. Die alte Klassifikation B1 überschneidet sich teilweise mit der Klassifikation A2 nach EN 13501.

Baustoffklassen A – Nicht brennbare Baustoffe

Materialien dieser Brandschutzklasse besitzen die Eigenschaft, dass sie nicht brennbar sind. Dies trifft beispielsweise auf Beton, Zement, Mörtel, Mauerwerk, und Glas zu.

  • Baustoffklassen A1
    Zu dieser Brandschutzklasse zählen Stoffe, die nicht brennbar sind. Hier sind keinerlei organische oder brennbare Bestandteile vorhanden. Dazu zählt beispielsweise Glaswolle oder Mineralfaser.
  • Baustoffklassen A2
    Zu dieser Klasse zählen alle Materialien die nicht brennbar sind. Aber es können brennbare Bestandteile enthaltensein. Beispielhaft für diese Kategorie stehen Gipskartonplatten oder Styroporbeton.

Brandschutzklasse B – Brennbare Baustoffe

Die Materialien dieser Klasse sind in verschiedenen Abstufungen brennbar.

  • Baustoffklassen B1
    Zu dieser Brandschutzklasse gehören Stoffen, die schwerentflammbar sind. Beispielhafte Materialien wären brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe oder Hartschaumkunststoffe.
    Wichtig: Ein Brand muss sich nach dem Entfernen einer Brandquelle selbst löschen.
  • Baustoffklassen B2
    Zur Brandschutzklasse B2 gehören normalentflammbare Stoffe. Dazu zählen Werkstoffe mit Holzbauteile mit einer Dicke die größer als 2mm sind.
  • Baustoffklassen B3
    Hierzu zählen leichtentflammbare Materialien. Dazu zählen Holz, Pappe und Stroh.

Brandschutzprüfung in Deutschland

Eine Brandprüfung ist notwendig um die sogenannte Brandrates eines jeden Teils bestimmen zu können. Diese Prüfung wird bei jedem Bauteil aber auch jedem Gebrauchsgegenstand durchgeführt, weil es unabdingbar ist, dass eine Feuerfestigkeit beziehungsweise eine gewisse Toleranz gegen Feuer vorhanden ist.

Diese Brandprüfung enthält neben der Messung des Feuerwiderstandes noch weitere Untersuchungen. Alle Untersuchungen dienen nur einem Ziel: Der Sicherstellung, das Geräte und Gebrauchsgegenstände bei normalem Gebrauch über längere Zeit genutzt werden können, ohne zur Gefahr für Leib und Leben zu werden.

Die Brandprüfung muss stets von einem autorisierten Institut durchgeführt werden, bspw. dem Materialprüfamt Nordrhein-Westfalen . Die Prüfung muss allerdings unabhängig von der Produktion erfolgen.

Brandrate

Als Brandrate wird die Feuerwiderstandsdauer eines Teils bezeichnet. Wie die Prüfung von statten gehen muss und wie lange der Feuerwiderstand andauern muss, das wird in der deutschen DIN 4102 festgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Brandrate, die in Minuten angegeben wird. Die Brandrate beziffert den Zeitpunkt bis zu dem es dauert, dass ein Gegenstand in Flammen aufgeht.

Eine Brandschutztür wird beispielsweise 90 Minuten lang befeuert und muss diesem Druck standhalten. Nur dann gilt die Prüfung als erfolgreich und die Tür erhält ein Siegel.

Es gibt unterschiedliche Prüfungen für unterschiedliche Gegenstände. Der Grund dafür liegt schlicht in den unterschiedlichen Anforderungen an Systeme und Funktionen.

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